Hauptinhalt

Katastrophenschutz

Ein Helikopter fliegt knapp über dem Boden
Hier unterstützte die Bundeswehr den Katastrophenschutz 2013 mit einem CH-53 Helikopter zum Transport von Sandsäcken und Helfern.  © Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Der Staat übernimmt wichtige Aufgaben im Katastrophenschutz, denn die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikeln 30 und 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist für die Information über Gefahren zuständig, d.h. die kontinuierliche Überwachung von Wettervorhersagen, Pegelständen, seismologischen Messstationen etc. sowie die Ausgabe von Hochwasserwarnungen.

Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern.

Hochwasserschutz

/
(© Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Sandsackverbau in Dresden-Pieschen

Viele Sandsäcke bilden einen Deich
/
(© Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Ein großes Lager an Sandsäcken steht den Kommunen für den Ernstfall bereit.

Ein Mensch in mitten hunderer Sandsäcke
/
(© Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Sandsackverbau an der Kötzschenbroder Straße in Dresden

Viele Sandsäcke bilden einen Deich auf einer Straße

Der Hochwasserschutz, wie der Bau von Deichen und Staudämmen, oder die Schaffung und der Unterhalt von Überflutungsflächen obliegt den Gemeinden. Die Koordination übernimmt bei Bedarf das Sächsische Staatsministerium des Innern.

Die Wasserwehr und den Schutz der Bevölkerung bei konkreten Gefahrensituationen übernimmt in den meisten Gemeinden die örtliche Feuerwehr.

Das Land Sachsen versucht Bürger und Bürgerinnen so weit es geht vor Naturkatastrophen zu schützen und im Fall der Fälle schnellstmöglich zu intervenieren. Aus diesem Grund investiert unser Bundesland weiterhin in die Hochwasserabwehr, den Bau neuer Deiche und natürlich in unsere Menschen im Ehrenamt.

Nach einer Naturkatastrophe, wie dem Hochwasser 2013 wird das Geschehene schnellstmöglich ausgewertet. Dadruch möchte man die Aufstellung und Bereitschaft des sächsischen Katastrophenmanagements kontinuierlich verbessern um weitere Ereignisse zu vermeiden oder so gut wie möglich abzuwehren. Den Bericht aus dem Juni 2013 finden Sie unter diesem Absatz.

zurück zum Seitenanfang