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Sächsischer Katastrophenschutz

Ein Helikopter fliegt knapp über dem Boden
Hier unterstützte die Bundeswehr den Katastrophenschutz 2013 mit einem CH-53 Helikopter zum Transport von Sandsäcken und Helfern.  © Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Der Staat übernimmt wichtige Aufgaben im Katastrophenschutz, denn die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikeln 30 und 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist für die Information über Gefahren zuständig, d.h. die kontinuierliche Überwachung von Wettervorhersagen, Pegelständen, seismologischen Messstationen etc. sowie die Ausgabe von Hochwasserwarnungen.

Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern.

Zuständigkeiten in Gefahrensituationen

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Ein Geröllhaufen durch einen Erdrutsch liegt auf der Straße.
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Ein nahezu vollständig durch Sturm zerstörtes Haus, aus dessen Fenstern im Obergeschoss zwei Männer schauen.
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Ein Waldbrand in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz bei Nacht.
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(© Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Ein großes Lager an Sandsäcken steht den Kommunen für den Ernstfall bereit.

Ein Mensch in mitten hunderer Sandsäcke

Die Koordination bei auftretenden Naturkatastrophen übernimmt bei Bedarf das Sächsische Staatsministerium des Innern. Den Schutz der Bevölkerung bei konkreten Gefahrensituationen übernimmt in den meisten Gemeinden die örtliche Feuerwehr und dazugehörige Instanzen. Dazu zählen unter anderem:

  • die örtlichen Feuerwehr- und Polizeistellen
  • Ordnungsbehörden
  • freiwillige Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund
  • die DLRG
  • das Deutsche Rote Kreuz
  • die Johanniter-Unfall-Hilfe und
  • der Malteser Hilfsdienst.

Das Land Sachsen hat es sich zu Aufgabe gemacht Bürger und Bürgerinnern so weit es geht vor Naturkatastrophen zu schützen und im Fall der Fälle schnellstmöglich zu intervenieren. Aus diesem Grund investiert unser Bundesland weiterhin in den Katastrophenschutz, die Forschung und natürlich in unsere Menschen im Ehrenamt. Bei besonders schweren Unglücken oder Katastrophenfällen besteht die Möglichkeit Hilfe aus anderen Bundesländern oder dem Bund allgemein anzufordern. 

Zusätzlich zum Katastrophenschutz der Länder konzentriert sich der Bund konzentriert darüber hinaus auf den Zivilschutz. Durch nichtmilitärische Maßnahmen sollen Bürger und Bürgerinnen, deren Wohnräume, lebens- oder verteidigungswichtige Dienststellen sowie systemrelevante Einrichtungen geschützt werden. Hierbei baut der Bund auf die Einsatzkräfte der Länder auf und erweitert diese. Des Weiteren unterstützt der Bund die Länder bei großen Schadenslagen, auch mit nationaler Bedeutung, unter anderem mit Informationen, Beratungsmöglichkeiten, Koordination sowie der Bereitstellung von Ressourcen im Sinne der Katastrophenhilfe.

Nach einer Naturkatastrophe, wie etwa dem Hochwasser 2013, wird das Geschehene schnellstmöglich ausgewertet. Dadurch möchte man die Aufstellung und Bereitschaft des sächsischen Katastrophenmanagements kontinuierlich verbessern um weitere Ereignisse zu vermeiden oder so gut wie möglich abzuwehren. Den Bericht zum Hochwasser aus dem Juni 2013 finden Sie unter diesem Absatz.

 
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