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Richtig versichern

Laptops und ein Mensch der etwas auf ein Blatt schreibt © unsplash

Auch wenn Sie die richtige Vorsorge getroffen haben, können Naturgewalten einen Strich durch die Rechnung machen. Damit Sie keinen finanziellen Schaden erleiden, ist es umso wichtiger sich gegen etwaige Gefahren richtig zu versichern.

Es gib viele Versicherungen auf dem Markt, doch welche einen im Fall einer Naturkatastrophe die entstandenen Kosten richtig abdeckt, ist vielen Unklar. Wir wollen Ihnen dabei helfen.

Bürger haben hierzulande eine große Eigenverantwortung bei der persönlichen Absicherung gegen Naturkatastrophen. Eine staatliche Unterstützung ist nur dann möglich, wenn man ausreichend versichert ist. Ausnahmeregelungen treten nur in Kraft, falls keine Versicherung das entsprechende Risiko übernimmt.

Deshalb ist es wichtig bei den Versicherungen jährlich nachzuhaken und sich im Fall der Fälle entsprechende Ablehnungen schriftlich ausstellen zu lassen und aufzubewahren. Diese werden benötigt, wenn im Schadenfall staatliche Hilfe beansprucht werden soll.

Welche Versicherungen Ihr Hab und Gut konkret abdecken, haben wir für Sie in den kommenden Abschnitten aufgeführt.

Was versichert die Wohngebäudeversicherung?

Als Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung unumgänglich. Alles was fest mit dem Gemäuer verbaut ist, sowie alle Rohre und Leitungen in den Mauern Ihres Hauses sind in dieser enthalten. Ebenso werden, je nach Anbieter, Garagen, Zäune oder Schuppen die auf dem Grundstück stehen inkludiert.

In den meisten Verträgen sind Sturm und Hagel, Überspannung, Brand, sowie Leitungswasserschäden versichert. Das Risiko Leitungswasser beinhaltet hierbei aber lediglich Schäden an fest mit dem Gewerk verbauten Rohren und Leitungen, nicht etwa Schäden durch Hochwasser, Rückstau, Regen, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneefall.

Hier müssen Sie unbedingt Ihre Versicherung kontaktieren und nach einer Elementarschadenversicherung fragen. Diese schützt Ihr Gebäude und Grundstück vor den genannten Risiken. Welche davon in Ihrem konkreten Versicherungsvertrag enthalten sind, müssen Sie mit der Kundenbetreuung Ihres Verischerers besprechen. Wir empfehelen Ihnen sich allumfassend beraten zu lassen, damit Ihr Hab und Gut ausreichend verischert ist.

Was versichert die Hausratversicherung?

Nicht nur Eigentürmer, sondern auch Mieter sollten eine Hausratverischerung abschließen. Diese schützt Objekte welche in Ihrem Besitz sind gegen diverse Risiken, wie zum Beispiel: Brand, Überspannung, Leitungswasser, Sturm und Hagel und auch Einbruchdiebstahl. Diese Verischerung greift auch dann, wenn Ihre Objekte nicht in Ihrer Wohnung, sondern z.B. bei Verwandten verwahrt werden. Dieser Bestandeteil wird Außenversicherung genannt.

Doch analog zur Wohngebäudeversicherung sind hier Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck extra zu versichern. Das Angebot ist jedoch nicht bei allen Versicherungen gleich.

Hier empfehlen wir ebenfalls sich allumfassend beraten zu lassen, damit Ihr Hab und Gut ausreichend verischert ist.

Wie schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einer KFZ-Versicherung?

Bei der Versicherung Ihres Fahrzeuges reicht es entgegen vieler Erwartungen aus, neben der Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Eine Vollkasko ist hierbei nicht unbedingt notwendig, da die Teilkasko ihr Fahrzeug bereits gegenüber Naturgewalten schützt.

Diese beinhalten normalerweise Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Lawinen.

Da die versicherten Risiken jedoch bei unterschiedlichen Versicherungen abweichen können, wird empfohlen sich allumfassend beraten zu lassen, damit Ihr Hab und Gut ausreichend versichert ist.

Wann hilft der Staat?

Die Hilfe setzt eine unverschuldete Notlage und eine Bedürftigkeit voraus.

Von Bedürftigkeit kann dann ausgegangen werden, wenn das Einkommen einen festgesetzten Betrag nicht überschreitet. Schäden bei natürlichen Personen werden erst ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt.

Die Unterstützung von Trägern der öffentlichen Infrastruktur wie Kommunen oder kommunalen Zusammenschlüssen erfolgt auf Grundlage der Förderbestimmungen der einzelnen Ressorts. Dabei ist ein Fördersatz von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben vorgesehen. Die Form der Zuwendung (z. B. Darlehen oder Zuschuss) wird von der jeweils zu Grunde liegenden Förderrichtlinie des Ressorts bestimmt.

Die Förderung für Privathaushalte, Unternehmen und Vereine besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Zinssatz von 1,5 Prozent. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus den geplanten Ausgaben für die Schadensbeseitigung abzüglich der Versicherungsleistungen, Spenden und Zuwendungen Dritter.

Klären Sie im zuständigen Bürgerbüro ihrer Kommune im Vorfeld ab, ob Sie eine staatliche Hilfe beziehen können. Dadurch können Sie, bevor ein Ereignis eintritt, erfahren inwiefern Sie sich Verhalten können um das Hab und Gut von Ihnen abzusichern.

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